Warnung vor Web-Betrügern – Staatsgewalt machtlos

20 Okt
20. Oktober 2017

Blog 161/Oktober 2017

Guten Tag,
nachfolgend eine Mail an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz

Sehr geehrter Herr Burgard,

Ich habe folgendes Anliegen. Ich hatte bei der Polizei eine Anzeige gegen die Webmedia GmbH abgegeben. Das war am 13.6.2016. Am 14.9.2017 schrieb mir die Staatsanwaltschaft Mainz, dass das Verfahren einzustellen sei. Begründung: Man könne den Beschuldigten nicht erreichen, wisse noch nicht einmal ob es sich um eine real existierende Person handelt (ein Dr.Stefan Lombold). Man müsse davon ausgehen, dass sämtliche der verwendeten Daten Totalfälschungen seien. Die Domain des Routenplaner werde in den USA betrieben.
Bei diesem Routenplaner ist es so, dass jeder, der irgendwie auf diese Webside kommt, angemailt wird mit der Behauptung, der User habe ein Zwei-JahresAbo bestellt und solle nun 500 € überweisen. Es kamen dann in dichter Folge Mails bedrohlichen Charakters. Auch wenn es für mich nicht schwierig war, die betrügerische Absicht zu durchschauen, so bin ich mir keineswegs sicher, ob es nicht manchem Bürger anders geht. Sonst würden die Herrschaften ihr Geschäft ja nicht betreiben.
Ich habe in dieser Sache zwei Telefonate geführt, eines mit einer Stelle der hessischen Polizei, die speziell zur Webkriminalität eingerichtet ist. Dort sagte man mir, als Mainzer müsste ich mich an die rheinland-pfälzische Polizei wenden, aber eine ähnliche Stelle wie in Hessen gäbe es in diesem Bundesland nicht. Das hat mir auch mein zweiter Ansprechpartner, ein Polizeibeamter in Mainz, bestätigt. Der kundige hessische Ansprechpartner sagte noch, man kenne derartige Betrugsunternehmen und es gäbe auch eine Warnung eines Bundeslandes (ich glaube Bremen), aber die Staatsanwaltschaft würde sicher nichts tun, andernfalls müsste sie alle Verfahren bundesweit bündeln und das sei der Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes zu viel Arbeit.
Ich denke, Sie verstehen, warum ich solche Ohnmachtserklärungen, wie sie mir dann die Staatsanwaltschaft Mainz in ihrem Schreiben bestätigt hat, in hohem Maße unbefriedigend finde. Meinen Sie nicht, dass man zum Schutz der Bürger mehr tun muss als zu erklären, man könne nichts tun?
Natürlich stelle ich Ihnen gerne alle Unterlagen zur Verfügung, wenn Sie einen Ansatzpunkt zum Handeln sehen.
Mit besten Grüßen
Henning v. Vieregge
Nachtrag:
Hilfreich ist, dass im Netz eine auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei warnt

© Copyright - Henning von Vieregge