Leserbrief ungedruckt, weil unerwünscht? Ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz:
336 August 2025
Guten Tag,
der folgende Leserbrief ging an die in Mainz erscheinende AZ. Die bestätigt den Eingang von Leserbriefen nicht und über Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung des Beitrags gibt es ebenfalls keine Information. Natürlich kann eine Zeitung so verfahren, aber ist das angesichts sinkender Abozahlen klug? Leserbindung geht anders (siehe Beispiel DIE ZEIT in 335)
Dass der folgende Leserbrief übrigens keine Berücksichtigung fand, konnte nicht überraschen. Der Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz war bis zu seiner Berufung Oberbürgermeister von Mainz und hält nach wie vor engsten Kontakt zu den Stadtakteuren, wozu Lokaljournalisten selbstverständlich gehören. Ein Zusammenhang, der nicht bewiesen werden kann.
Mit besten Grüßen
Henning v.Vieregge
Leserbrief
Vor kurzem ging die Mitteilung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz quer durch Deutschland, Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, bei dem AfD Mitglieder nicht in den Öffentlichen Dienst eingestellt würden. Jetzt ist zu lesen: „Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat Fehler bei der Kommunikation zu neuen Regelungen eingeräumt, die es AfD Mitgliedern künftig schwerer machen, in den öffentlichen Dienstes des Landes zu kommen.“ Wenn man die Nachricht dazu weiter liest, findet man gegen Ende des Berichts des Ministeriums, „aufgrund der medialen Berichterstattung sei die Verwaltungsvorschrift nicht überarbeitet worden“. Was ist also dran an der der Ausgangsmeldung? Da schwant der Leserin und dem Leser: Hier wollte sich ein Minister als entschiedener Kämpfer gegen die AfD profilieren und als ihm die Juristen landauf landab verdeutlicht haben, dass ein derartiges Vorgehen rechtswidrig ist, fand der gleiche Minister flugs im Ministerium den Schuldigen: die Kommunikationsabteilung. Soll man also aus dem Vorgang schließen, dass Meldungen von derartiger Tragweite von der Presseabteilung ohne Prüfung durch den Minister das Haus verlassen?