Freundliche Polizisten a la Schwerin

14 Jul
14. Juli 2014
Blog 68/ Juli 2014: Brief an den Schweriner Polizeipräsidenten, vorläufige Antwort und meine Antwort (23. Juli), Fortsetzung folgt
Sehr geehrter Herr Präsident Laum,
gerade überweise ich ein Verwarnungsgeld über 20 Euro. Ich bin am 21.6, morgens um 10 von zwei Polizisten im PKW in Schwerin am Marienplatz angehalten worden, weil ich mich in meinem Fahrzeug im Fußgängerbereich befand. Ich erklärte der Dame und dem Herren, wie das passiert war: Tourist, Navi, einen Freund am Bahnhof abgeholt, losgefahren, den Weg zum Schloss gesucht, das erste Sperrschild übersehen (das im Navi nicht vorgesehen war). Nette Polizisten, die Führerschein und meinen afrikanischen Freund unter die Lupe nahmen, nichts Verdächtiges fanden und zum Abschied freundlich grüßten.
Jetzt, nach einigen Wochen, bekomme ich die Zahlungsaufforderung.
Man kann sich streiten, ob man einem Touristen, Mainzer Kennzeichen, auf der Suche nach Sehenswürdigkeiten, der einen Fehler macht, dafür verwarnt oder es bei einer Ermahnung belässt. Was aber m.E. nicht geht, ist das, wie mir die nette  Fallbearbeiterin versicherte, keineswegs seltene Verhalten Ihrer Polizisten, im direkten Umgang verständnisvoll zu sein und  dann auf dem Dienstweg mittels Verwarnungsgeld nachzutreten.
Es gibt schönere Erinnerungen an Mecklenburg und speziell Schwerin. Mich würde dazu Ihre Meinung interessieren.Und die Leser meiner Homepage übrigens auch.
Mit besten Grüßen
Henning v. Vieregge

ZwB (1)

 

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,
der Begriff Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht von mir.
Ich habe keine gestellt, sondern mich bei Ihnen als dem mir bekannten höchsten Verantwortlichen erkundigt, wie Sie das Verhalten der Polizisten beurteilen. Dazu brauchen Sie eine Bestätigung des Sachverhalts, wie ich ihn geschildert habe.
Es geht mir aber nicht um einen Rüffel für die unmittelbar beteiligten Polizisten, sondern um ein Vorgesetzten-Thema.
Ich fände es gut, wenn der Handlungsspielraum der Polizisten vor Ort nicht durch meine Anfrage eingeengt, sondern im Gegenteil erweitert wird.
Mich interessiert, warum so verfahren wurde, wie es geschah: Erst freundliche Entlassung des Autofahrers, der einen Fehler machte, dann doch Geldstrafe per Post. Ob die Polizisten vielleicht durch Vorgesetzte angehalten sind, Geldstrafen auszusprechen, auch wenn sie selber eigentlich nichts davon halten?  Oder gibt es einen Erwartungsdruck von der klammen Stadtspitze?
So viel  zur Klarstellung meines Anliegens.
Mit besten Grüßen
Henning v. Vieregge

 

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